Prüfen von Art. 3 ABs. 1

Moin,

ich muss die CoronaRegioVO von NRW auf seine Verfassungsmäßigkeit Prüfen. Daher muss ich Art. 3 Abs. 1 GG Prüfen. Kann ich Gemeinden im Kreis Gütersloh und Gemeinden mi Rest von NRW also Vergelichgruppe prüfen?
LG



Das ist durchaus denkbar. Du solltest die Gruppen nur so genau wie möglich umreißen und beschreiben. Denn die Gruppen müssen sich selbstverständlich als vergleichbar darstellen. Das wäre ja gerade nicht der Fall, wenn eine relativ kleine Gruppe mit einer im Vergleich relativ großen Gruppe im Vergleich zueinander gesetzt wird.