Hallo
Ich würde gerne einen Teil meines Pflichtpraktikums bei der Staatsanwaltschaft absolvieren. Da ich das Praktikum in den Bereichen des ÖffR, ZivilR und VerwaltungsR machen muss, kam mir die Frage, ob die Staatsanwaltschaft zum ÖffR oder zum ZivilR gehört. Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt!
Vielen Dank! :)
Also meiner Einschätzung nach wird das schwierig bei den Vorgaben das Praktikum bei der Staatsanwaltschaft zu machen, da diese nunmal klassisch zum Strafrecht gehört.
Man könnte höchstens ihre Behördenstruktur betonen und sie damit zum öffentlichen Recht zählen. Auch dann bleibt es aber dabei, dass du inhaltlich bei einem Staatsanwalt nur Strafrecht machst...