Persönlichkeitstrecht bei aufnehmen der eigenen Stimme

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und wusste nicht genau wo ich am besten die Frage stelle daher hab ich die hier mal reingeschrieben.
Und zwar folgende Situation: Ich habe mit einem Freund zusammen Online Rennen einer Community kommentiert. Er ist 17 Jahre alt und damit Minderjährig. Die Videos wurden live gestreamt und auf YouTube hochgeladen. Wir haben weder eine Vergütung bekommen(habe von einem bekannten gehört, dass er rein rechtlich gesehen wichtig ist eine Vergütung zu bekommen) noch einen Vertrag schriftlich unterschrieben. Wir haben bereits gefragt, ob man die Videos. Wobei das eher schlecht aussieht. Daher die Frage, ob man rechtlich gesehen etwas machen kann ,dass die Videos gelöscht werden müssen? Wir sind der Meinung soweit wir uns erkundigt haben, dass die Community eine schriftliche Verzichtserklärung, in der wir unsere Persönlichkeitsrechte ablegen hätten müssen, braucht, damit sie diese Videos hochladen darf. Vorallem bei einem Minderjährigen müsste diese ja von den Eltern unterschrieben worden sein oder nicht?

Ich bedanken mich schon mal für eure Hilfe

Mfg