Können Nachforderungen der Krankenkasse geltend gemacht werden, wenn ohne absichtlichem Verhalten ein Rentner Ehepaar die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfüllt, weil die Ehefrau mehr verdient als der Ehemann, auf den die Versicherung läuft? Nach Erhalt des Fragebogens, mit der Frage ob die Ehefrau verdient, wurde wahrheitsgemäß die Box getickt. Für wieviel Jahre können diese Nachforderungen maximal geltend gemacht werden, wenn der Ehemann Jahre vor Erhalt des Fragebogens sich telefonisch bei der Krankenkasse erkundigt hat und eine Falschinformation bekommen hat?
Wie hoch werden etwaige Nachforderungen angesetzt und hat der Erhalt des Fragebogens zeitlich etwas mit der Möglichkeit der Nachforderungen zu tun?
Danke für Eure Antworten