Nötigender (240) Tatbeteiligter oder sogar Täter?

Ich habe folgendes Problem in einer Strafrechtshausarbeit:
Der A nötigt den B unter Bedrohung durch ein Messer, im alkoholisierten Zustand Auto zu fahren (315c I Nr. 1a)
Es soll der Streit geführt werden, ob schon durch die bloße Trunkenheit eine Gefahr für den A besteht und vor allem, wie es sich auswirkt, dass dieser den B genötigt hat, sofern er Täter/Teilnehmer ist.
Ich hoffe, dass ich es ausführlich genug erklären konnte.