Minderjähriger als Unternehmer

Angenommen ein Minderjähriger eröffnet einen Online-Shop und verkauft dort Sachen, die er auf dem Flohmarkt erworben hat. Er meldet kein Gewerbe an und hat auch nicht die Genehmigung der Eltern und des Familiengerichts, die §112 BGB eigentlich erfordert. 
Tritt er in Kaufverträgen, die er im Online-Shop abschließt (unter der Annahme, diese Verträge werden durch die Eltern genehmigt und sind wirksam) trotzdem noch als Unternehmer i.S.d §14 BGB auf, sodass etwaige Käufer ein Widerrufsrecht aus Verbraucherverträgen, §355, 312ff geltend machen können?

Es kommt mir nicht auf mögliche Folgen der fehlenden Gewerbeanmeldung an, lediglich die Anwendbarkeit des Verbraucherschutzrechts ist relevant.