Mieteransprüche

Laut Rechtsprechung haben Mieter in Singelhaushalten einen Anspruch auf zwei Wohnungsschlüssel, bei Zwei- oder Mehrpersonenhaushalten hat man auf so viele Schlüssel einen Anspruch, wie Leute in der Wohnung leben. 

Gehen wir nun davon aus, dass seitens des Vermieters nur ein Schlüssel für die Mietsache zur Verfügung gestellt wurde. Nun vergisst der Mieter seinen Schhlüssel in der Wohnung und muss einen Schlüsselnotdienst beauftragen, um die Wohnung zu öffnen. Mit einem Ersatzschlüssel, den der Mieter bei einer Vertrauensperson hätte ablegen können, wäre das vermeidbar gewesen. Kann der Mieter vom Vermieter nun eine Kostenübernahme für den Schlüsseldienst verlangen, was meint ihr?