Menschlicher Angriff i.S.d. § 32 StGB?

Hallo zusammen,

ich hätte eine kurze Frage zu folgenden Fall:

Vermieter X installiert im Mehrfamilienhaus rechtswidriger Weise eine Überwachungskamera, die immer aufzeichnet, wenn jemand zur Haustür rein kommt. Der Mieter Y ist, nachdem er mehrmals gefilmt wurde, so sauer, dass er nach Betreten der Hauseingangstür umgehend in seine Wohnung geht, einen Hammer holt und die Kamera daraufhin kaputt schlägt.

Kann die Überwachung der Mieter hier als menschlicher Angriff iSd § 32 StGB eingestuft werden, obwohl die Kamera automatisch aufzeichnet? Oder wäre eher § 228 BGB "Sachwehr" heranzuziehen, weil eben kein menschlicher Angriff vorliegt, weil die Kamera automatisch läuft?

Danke für Eure Hilfe!


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