Hallo liebe Gemeinde
ich komme bei meiner Hausarbeit nicht so ganz weiter
Folgender Fall:
A (Leasingnehmer) und Bank (Leasinggeber) schließen einen Leasingvertrag über ein PKK. Dieser wird zuvor von der Bank B bei dem Händler H gekauft und an A übergeben. H hat B gegenüber auf Grundlage von AGB die Mängelgewährleistung ausgeschlossen.
B hat Mängelgewährleistungsanprüche (seinerseits gegenüber H) an A abgetreten. A stellt nun einen Mangel fest und verlangt Reparatur von H.
Gehe wie folgt vor:
Nacherfüllungsanspruch des A gegen H aus abgetretenem Recht §§ 433 I 2, 434 I, 437 Nr.1, 439 I Alt. 1.
Nun habe ich die Einigung der Abtretung geprüft
Muss ich nun die Wirksamkeit der Abtretung durch AGB prüfen
oder direkt mit dem Kaufvertrag weiter machen?
Wenn ich später die Unwirksamkeit des Mängelgewährleistungsausschlusses nach 475 prüfe, muss ein Verbrauchsgüterkauf zwischen A und H vorliegen oder zwischen B und H
Danke für jede hilfreiche Antwort
Es wird nicht ganz deutlich, was genau jetzt durch die AGB gemacht wird! Wird durch AGB abgetreten oder werden die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen?
Es wird sowohl abgetreten, als auch die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.