klassischer Gewaltbegriff im Sinne der Nötigung

Hallo,

zur damaligen Zeit als der klassische Gewaltbegriff noch zu Gange war, konnte man Delikte, die psychische Aspekte inne hatten nicht als Nötigung ansehen oder?
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber könnte man sagen, dass KO-Tropfen verabreichung damals "straffrei" war und heute nicht mehr? Ich gehe nun nach der alten Definition der Gewalt und da ist kein psychische Zwangswirkung etc. erwähnt.

Oder gibts andere Beispiele, was damals "straffrei" war und heute unter Strafe steht?

Liebe Grüße


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