Hallo,
ich habe ein 4-Sterne Hotel in Rom von der NH Hotel-Gruppe gebucht, welches zahlreiche Mängel aufwies. Die Hotelkette hat Ihren Hauptsitz in Madrid / Spanien.
Können die Schadensersatzrechte (Anteile Rückerstattung des Buchungspreise für Hotelmängel gem. Frankfurter Liste) gegenüber der deutschen Tochter der Hotelgruppe geltend gemacht werden (also Vermögenswerte der Hotel-Gruppe im Inland)?
Hintergrund ist, dass das gebuchte Hotel in Rom als auch die Zentrale der Hotelkette in Madrid eine Entschädigung ablehnt und ein internationaler Gerichtsstreit doch sehr kompliziert erscheint.
Danke