An alle Jurastudenten die an höchstkomplizierten Fällen interessiert sind, die einen zur verzweiflung bringen können
Wir haben ein Haus wo ein Vorkaufsrecht eingetragen ist, mit dem ursprünglichen Käufer ging alles klar, der Vorkaufsberechtigte machte, immer kurz vor Ablauf, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch. Das haus hat einen VK Wert von 315.000,-Euro der Vorkaufsberechtigte ist seit mehr als 10 Jahren Empfänger von Grundsicherung. Er zögert alles raus in ihm fällt immer etwas Neues ein um alles zu blockieren. Allerdings hat seine Ehefrau merkwürdiger Weise alle Kosten für Notar und Gericht überwiesen . Nun kommt aber das Blödeste: der Notar den der Erstkäufer ausgesucht hat, ist meiner Meinung nach komplett unfähig sobald es schwierig wird. Einer von der Sorte, das kann ich Ihnen nicht sagen …sie müssen mir schon sagen was ich machen soll. Zu uns und zu dem Erstkäufer von oben herab ist noch untertrieben. Eine Frist zieht sich nach der Nächsten. Das dieser beschränkte Notar nur mit Vormerkungen im Grundbuch Verkaufsverträge macht ist alles noch komplizierter. Der Erstkäufer der das Haus nur für die Kosten bewohnte zieht jetzt aus. Vermieten dürfen wir es nicht, oder es würde die ganze Sache noch komplizierter machen.
Es ist uns nicht mehr möglich dieses Haus weiter zu finanzieren. Und Rückabwickeln kann man den Vertrag auch nicht mehr bzw nach Aussage des Notars.
Überall steht geschrieben, der Erstkäufer muss nicht ohne Ende bangen ob er die Immobilie erwerben kann weil Fristen gelten. Nur in diesem Fall ist scheinbar alles anders.
Gibt irgendwelche Vergleichsurteile oder eine Möglichkeit. Scheinbar haben wir in unserer Situation überhaupt keine Rechte?