Kaufrecht - Sachmangel

Hallo zusammen!

Folgender Fall: Fernseher wird ohne Fernbedienung geliefert, Verkäufer hatte Kenntnis.
Handelt es sich hier um eine Teilleistung oder um einen Sachmangel nach § 434 III BGB?
ich weiß das beides vertretbar ist, aber ich bin echt am verzweifeln..
danke schon mal im Voraus



Ich würde das als Teilleistung werten, vgl. §§ 311c, 97 I BGB.
Es bestünde in meinen Augen kein Mangel, denn auch ohne Fernbedienung ließe sich das Gerät ein und ausschalten, z.B. mittels App auf dem Smartphone. Dadurch wird die Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt. § 434 III BGB dürfte ebenfalls nicht greifen, da weder eine andere Sache, noch in geringer Menge geliefert worden sein dürfte.

Danke für deine Antwort.
Im SV steht extra noch mal, dass der Fernseher ohne die Fernbedienung nicht funktioniert.

Aber ist denn ein Fernseher ohne einer Fernbedienung, als ein Fernseher mit einer Fernbedienung, eine andere Sache? Ich denke hier eher nicht. Dann müsste die Fernbedienung auch wesentlicher Bestandteil des Fernsehers sein. Da aber die Fernbedienung dem Fernseher "dienen" muss, handelt es sich dabei m.E. ganz klar um Zubehör und damit lt. SV um eine nicht vollständig erbrachte Leistung. Es wurde auch nicht "zu wenig" geliefert, da (nehme ich an) nur 1 Fernseher geliefert werden sollte.

Auf der anderen Seite kann der Fernseher nun natürlich nicht für seine Funktion genutzt werden, für die man ihn angeschafft hat. Er steht da jetzt rum und eignet sich ohne Fernbedienung nicht für die übliche Verwendung. Es ist eigentlich nur ein Kasten mit Glas und Technik drin. Wenn explizit im SV steht, dass er ohne Fernbedienung nicht funktioniert, darf ich ja auch nicht unterstellen, dass ich ihn per App oder auf sonstigem Wege nutzbar machen kann.