Kann eine GmbH in Gründung bereits Gesellschafter einer weiteren GmbH werden?

Hallo zusammen,

die A GmbH ist in Gründung, d.h. ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag liegt vor, die Eintragung ins Handelsregister etc. wurde aber noch nicht bestätigt. 

Parallel soll die B GmbH gegründet werden. Die A GmbH in Gründung soll einer der Gesellschafter werden. 

Ist das möglich? Wenn ja, was muss beachtet werden?

Danke und Grüße


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