Hallo zusammen,
die A GmbH ist in Gründung, d.h. ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag liegt vor, die Eintragung ins Handelsregister etc. wurde aber noch nicht bestätigt.
Parallel soll die B GmbH gegründet werden. Die A GmbH in Gründung soll einer der Gesellschafter werden.
Ist das möglich? Wenn ja, was muss beachtet werden?
Danke und Grüße