Körperverletzung mit Todesfolge

Ich sitze gerade an meinen Strafrechtsunterlagen und frage mich, ob die Körperverletzung mit Todesfolge vom Mord verdrängt wird wenn diese einschlägig ist?!

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Ja. Wenn es zweifelhaft ist ob ein Tötungsvorsatz gegeben ist prüfst du zunächst
die Tötungsdelikte(211/212). Wenn du den Tötungsvorsatz als gegeben ansiehst und die Strafbarkeit bejahst brauchst die Körperverletzungsdelikte nicht mehr zu prüfen. Diese treten aufgrund der Gesetzkonkurrenzen hinter den Tötungsdelikten zurück.
Körperverlung mit Todesfolge ist ja gerade für den Fall geschaffen, dass kein Tötungsvorsatz bestand aber der Tod trotzdem eingetreten ist.