Körperverletzung bei Injektion

Hey ihr Lieben ich hätte eine dringende Frage : also wenn eine Krankenschwester einem Patienten ein medikament durch eine Kanüle verabreichen will und sie weiß dass die keine Kanüle legen darf aber sie will helfen  und injiziert ihm dadurch ein Medikament. Das was sie injizieren wollte wurde aber vorher von einem Pfleger ausgetauscht der den Patienten töten will . Der Patient überlebt. Meine Frage ist jetzt muss man die Körperverletzung durch die Nadel und durch das Gift getrennt prüfen ? Weil sie wollte die Kanüle ja legen aber das Gift nicht . Aber für mich gehört das irgendwie zusammen weil ohne Kanüle ja auch kein Gift . Und sie am Ende wegen dem Gift Vorsatzlos zu lassen und wegen Spritze gefährliche Körperverletzung finde ich irgendwie nicht vertretbar ... was meint ihr ? 


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Hallo Snoopy, oder wer auch immer sich das vielleicht durchliest Smile

Ich sitze gerade an dem genau gleichen Problem und habe deine Frage entdeckt und mich schon gefreut gehabt.. ..Aber vielleicht antwortet ja dieses Mal jemand! Biggrin

kleiner backround:
in meinem fall darf die Krankenschwester zwar befugt Spritzen verabreichen, allerdings nur mit voriger Erlaubnis. diese fehlt vorliegend, weil sie meint es sei einem anderen Pfleger bescheid gegeben worden. tatsächlich spannt dieser sie aber nur ein, damit sie das Gift verabreicht.
Sie hat also Vorsatz zum spritzen (Perforation der haut) und zur Medikamentvergabe, aber eigentlich ja ohne schädigungsvorsatz..
mein problem liegt also auch beim gift/ anderer Stoff, da sie über die Schädigung irrt, aber umindiziertes Antibiotika ist ja nicht in Ordnung. kommt man irgendwie an den schädigungsvorsatz, bzw würdet ihr 224 I nr. 1 bejahen?
weiterführend: das Opfer fällt dadurch ins koma, vielleicht fällt dazu jemandem was ein..

leider schriebt keiner meiner freunde die Hausarbeit. :/ aber vielleicht liest das irgendwer und kann/ mag neue Gedankenanstöße vorbringen, ich finde jede neue Info gut, ich will so sauber wie möglich vorgehen.
Danke
P.S. ich hoffe, snoopy, deine Hausarbeit lief damals gut und es hat alles soweit hingehauen Acute

Hallo Sonic, ich glaube wir schreiben aktuell die selbe Hausarbeit. Ich sitze genau am selben Problem. XDDD Liane oder? Ich würde gerne meine Lösungsskizze reinschreiben, ich glaub wir haben es sehr ähnlich, aber am Ende haben wir ein Plagiat Problem, weil es irgendwie online ist keine Ahnung kenn mich da nicht aus XDDD

Ich hab auch keinen zum Austauschen und das kann einen echt verunsichern. Wenn du magst (bitte T-T) können wir uns vllt auf Instagram austauschen __tho.mas__ (mein fake acc ich gib dir dann meinen echten username hahah)

Hallo Dunsphaere!
Scheinbar schreiben wir nicht bei dem gleichen Professor bzw Professorin aber dennoch toll jemanden gefunden zu haben, der im gleichen Boot sitzt!
Ich habe leider kein Instagram, aber mWn ist normales "Austauschen" in Ordnung und erlaubt, also im Sinne von in Gesprächen Ideen zu entwickeln, etc. . Das sollte also noch im Rahmen liegen!
Ich hab übrigens ein wenig umgesattelt, demnach gleich eine Anschlussfrage/ Idee.. Welche KV problematisierst du, den Einstich oder das Koma?
Ich bin derzeit nämlich am bejahen einer einfachen KV (da kein schädigungsvorsatz) und werde dann- glaube ich- auf eine Fahrlässigkeit bzgl. des Komas umsteigen, allerdings habe ich auch gelesen, dass viele den reinen Einstich als Bagatelle bewerten..
Lass mich gerne deine Gedanken/ Sicht wissen !

ups hab aus versehen unten geantwortet

Hiii!!!!

Genau so hatte ich es eigentlich auch vor zu machen. Ich frage gerade im Internet nach, ob das überhaupt erlaubt ist.
Ich mach mir nämlich Sorgen wegen art.103 abs.3 GG und das Prinzip der subsidiarität..

Aber per Se dachte ich halt 223 Alt.1 vorsätzlich (injizieren -> körperliche Misshandlung) und dann 229 wegen der gesundheitsschädigung, also das Koma!

Bagatelle hatte ich eigentlich auch gedacht, aber ich hab viel Artikel gelesen, die meinen, dass die Schwelle eigentlich schon überschritten wurde mit einer Spritze. Vor allem wenn man bedenkt, dass die Meinungsstreite einen ärztlich indizierten heilangriff als Grundlage haben: hier liegt weder ein ärztlicher Eingriff noch ein heilangriff vor! Der Irrtum diesbezüglich (sie dachte es liegt eine ärztliche Delegation und ein heilangriff vor) betrifft ja dann eigentlich 224 -> Vorsatz bezüglich der Waffe und das hatte ich verneint.

Wenn man 223 komplett verneint dann überspringt man den ETBI und den indirekten verbotsirrtum. Der ist doch so interessant, oder nciht?

Hast du vielleicht irgendwas herausgefunden, was uns mit der Problematik von 223 vs 229 hilft? Denkst du das dürfen wir? Oder is da überhaupt kein Problem weil ansonsten werde ich das glaube ich so machen und einfach weitermachen.

Guten "Morgen" Biggrin !!

Ich bin mir nicht ganz sicher, ich hab nur gefunden, dass 229 subsidiär zu 223 ist.
Daraus schließe ich, dass man es beides nebeneinander prüfen darf, was mir v.a. wegen den schon von dir angesprochenen Irrtumsfragen und Einwilligungsproblemen sehr gelegen kommt.
Ich bin mir nicht sicher ob es eine elegantere Weise gibt, ich hab jdf. keine gesehen.. Biggrin

Die Artikel der Bagatelleüberschreitungen habe ich auch gefunden, nur leider eher in Aufsätzen, nicht in Kommentaren oder Lehrbüchern :/ aber ich werde es ignorieren und dennoch bejahen Wink

Sprichst du bei 223 (224) dann die Gesundheitsgefährdung (Herzinfarkt-Koma) schon an oder stellst du nur auf den Einstich selbst ab?

Ich hoffe ich werde heute mit dem komplex fertig, ich muss ein wenig an die zeit denken..

VIEL ERFOLG HEUTE!! Biggrin

servus sonicus :DDD (Ich weiss nd wie man emojis benutzt XD)

ich hab es so gemacht, dass ich quasi 223, 224 beide sogar objektiv bejaht habe
also ja es liegt die Gesundheitsschädigung (das Koma erwähne ich schon, ja) vor und ja es liegt Gift, eine körperliches Werkzeug und lebensbedrohliche Handlung vor ABER
dann halt bei vorsatz bzgl. Grunddelikt hab ich nur Alt.1 bejaht und nichts von 224

Machst du das auch so?

AHHH hab nur noch genau 2 Wochen!!!!! Ich hoffe bei dir läuft es guuuuut

Biggrin Moin Moin Dunsphaeree!
Eigentlich war ich auch total dafür bei 224 nichts zu bejahen, weil gerade auch 224 I 1 zu bejahen ja irgendwie blöd ist, wegen der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit.. oder kann man die Injektion selbst von dem Herzinfarkt/ Koma trennen? ich verstehe es gerade null- hoffe du blickst mehr durch haha

Oh. Jetzt hab ich es verstanden glaub ich.. PUH Hauptsache weg von dem Komplex haha