Ist die vertretungsbefugnis (siehe Fall unten) nun zulässig oder scheitert der Vertrag erst bei arglistiger Täuschung?

Hallo, ich finde die Situation etwas komplex und bin mir unsicher: T ist zu einem Autohandel und traf auf den dortigen Angestellten N, ( von dem er aber dachte, N sei der Inhaber des Autohandels). Der Inhaber des Autohandels ist aber Z. T hatte die Absicht ein Gebrauchtwagen zu verkaufen und lockte mit einem günstigen Preis. N bemerkte, dass T ihn für den Inhaber Z hielt also sagte er nicht, dass er nur der Angestellter sei, damit er das günstige Auto von T erwerben konnte. N erzählte seinen Chef Z dass er ein günstiges Auto erworben hat und weil Z dem N vertraute war es kein Problem für ihn, dass N ein Auto in seinem Namen kaufte. Später bemerkte Z beim untersuchen des Autos, dass es in einem schlechteren Zustand war als vom Verläufer T angegeben.

Also ist der Vertrag jetzt wirksam weil Z nachträglich kein Problem damit hatte oder soll ich mich auf die arglistige Täuschung konzentrieren? Die Frage ist im Rahmen meiner Probe-Hausarbeit wichtig und ich bin im 1. Semester