Ist das geschriebene Recht wegen Unverständlichkeit verfassungswidrig ?
Ist das geschriebene Recht wegen Unverständlichkeit verfassungswidrig ?
Wenn in AGBs für Normalos unverständliche Klauseln stehen, dann sind die ungültig.
Wenn der Normalo das geschriebene Recht nicht verstehen kann, ist dann nicht dieses
verfassungswidrig ? Die Diskussion ist eröffnet.
Ab wann würdest Du denn sagen, dass es so unverständlich ist, dass es verfassungswidrig ist ?
Zudem gibt es ja im Prinzip durchaus auch eine Form der "Verständlichkeitsregelung" durch das Bestimmtheitsgebot.
...Ob das dem Laien dann immer gerecht wird, ist vermutlich wieder ne etwas andere Frage
Ab wann würdest Du denn sagen, dass es so unverständlich ist, dass es verfassungswidrig ist
?
Zudem gibt es ja im Prinzip durchaus auch eine Form der "Verständlichkeitsregelung" durch das Bestimmtheitsgebot.
...Ob das dem Laien dann immer gerecht wird, ist vermutlich wieder ne etwas andere Frage