Ist das geschriebene Recht wegen Unverständlichkeit verfassungswidrig ?

Wenn in AGBs für Normalos unverständliche Klauseln stehen, dann sind die ungültig. Wenn der Normalo das geschriebene Recht nicht verstehen kann, ist dann nicht dieses verfassungswidrig ? Die Diskussion ist eröffnet.


Ab wann würdest Du denn sagen, dass es so unverständlich ist, dass es verfassungswidrig ist Biggrin ?

Zudem gibt es ja im Prinzip durchaus auch eine Form der "Verständlichkeitsregelung" durch das Bestimmtheitsgebot.

...Ob das dem Laien dann immer gerecht wird, ist vermutlich wieder ne etwas andere Frage