Irrtum über Tatlage

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Und zwar ist der Sachverhalt folgender: 
B sagt zu A, dass O die Versicherung betrügen will, um an Geld zu kommen. A soll dafür die versicherten Uhren von O aus dem Laden mitnehmen und vor den Kameras mit einer Waffe drohen. Allerdings hatte B sich dies nur ausgedacht. A begann aber trotzdem den Diebstahl an O.
Jetzt frage ich mich ob A vorsatz an den Diebstahl hatte, er dachte ja er begeht einen Versicherungsmißbrauch und keinen Diebstahl. Oder würde der Diebstahl schon an der Wegnahme scheitern, weil A ja denkt O ist mit der Wegnahme einverstanden? 
Ich steh gerade ein wenig auf dem Schlauch, hoffe ihr könnt helfen.
 


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Unter dem Stichwort "Münzhändler-Fall" findet man evtl.  die Lösung oder Fallbesprechungen.  Der Fall ist schon etwas älter, etwa um 1995 herum. Es geht um den Versuchsbeginn bei vermeintlicher Mittäterschaft