Mittlerweile herrscht ja in ganz Deutschland Rauchmelderpflicht: http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelderpflicht/deutschland/
Allerdings gibt es ja auch Räume, in denen kein Rauchmelder eingesetzt werden kann, sondern aus praktischen Gründen ein Hitzemelder zum Einsatz kommen muss (wie hier beschrieben: https://www.schluesselhelfer.com/hitzemelder-test/)
Wie sieht es mit der Erfüllung der Rauchmelderpflicht aus? Ist diese dann auch gegeben, wenn sich ein Hitzemelder im Raum befindet?
Danke im Voraus.

Hallo. Gem. § 48 Abs. 4 BauO Berlin müssen Wohnungen "jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. [...] Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. [...]" Das das bedeutet wohl, dass Hitzemelder nicht ausreichen, da diese erst ab einer Temperatur von 60°C anspringen. In dieser Zeit kann sich genügend Rauch angesammelt haben, um den Menschen zu schaden.
http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelderpflicht/deutschland/
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BauOBln.pdf