Herausgabeanspruch §985

Hey Leute, ich hätte mal eine Frage zum Herausgabeanspruch §985 BGB und hoffe jemand von euch kann mir helfen. Ich schreibe gerade meine Hausarbeit und stehe irgendwie auf dem Schlauch. Und zwar lautet der Sachverhalt zusammengefasst so :

Der O besitzt bis zu seiner Flucht ein teures Gemälde, dass er bei seiner Flucht zurücklassen muss. Was dann mit dem Bild genau passiert ist unklar, jedoch landet es im Besitz des V, der es irgendwann nicht mehr haben möchte und mit dem Sperrmüll entsorgt. Der K findet dieses Bild auf dem Sperrmüll und nimmt es mit. E, der Enkel des O, kriegt das durch Zufall mit und verlangt Herausgabe des Bildes, da er der Meinung ist es gehört zu seinem Erbe.

So jetzt zu dem eigentlichen Problem das ich habe.

Gefragt ist nach dem Anspruch E gegen K. Jedoch kann ich den Anspruch doch nicht prüfen ohne V mit einzubeziehen oder ? Ich hab irgendwie die Befürchtung das ich in der Prüfung was durcheinander gebracht habe. Diese schaut wie folgt aus :

I. Herausgabeanspruch E gegen K gemäß §985 BGB

            1. Besitz des K

            2. Eigentum des E ?

                     a) Ursprüngliche Eigentumslage : O war Eigentümer

                     b) Eigentumsverlust O an V durch Dereliktion (-)

                     c) Eigentumsverlust des O an die Stadt gemäß §929, 932 BGB (-)

                     d) Eigentumsverlust des O durch Ersitzung des V §937 BGB (+)

                     e) Eigentumserwerb des K durch Aneignung §958 BGB (+)

           3. Ergebnis : E hat keinen Anspruch gegen K, weil O das Eigentum schon vor seinem Tod verloren hat und E somit nie geerbt hat.

 

Darf ich das so einfach prüfen? Weil eigentlich ist ja nur der Anspruch E gegen K gefragt, aber um zu erläutern wie K das Eigentum erlangt hat muss ich doch auch auf V eingehen oder nicht ? Bin irgendwie verwirrt. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.


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Natürlich, du prüfst das Eigentum des E als Voraussetzung eines Herausgabeanspruchs nach 985 immer chronologisch. Wenn V eine Zwischenstation ist,dann musst du auch ihn prüfen.  
Ich verstehe die Frage nicht so ganz.  Macht dir Sorgen, dass du beim Anspruch E gegen K zwangsläufig auf andere Personen eingehen musst?  
Bei Eigentums-Fragen läuft es meistens darauf hinaus, dass du alle Personen durchlaufen musst.