Grüß Gott zusammen,
habe folgendes, rechtlich zu lösendes Problem.
Person A will ihren Kontrahenten B töten und lässt dafür einen schweren Gegenstand auf eine Person fallen, die sie irrtümlicher Weise für besagten B hält.
In Wirklichkeit handelt es sich bei dieser Person jedoch um Person C.
--> Folglich klassischer error in persona, mithin unbeachtlicher Motivirrtum, da tatbestandlich gleichwertig!
Jedoch weicht besagter C just in dem Moment dem vorbeikommenden X aus, der folglich von dem schweren Gegenstand getroffen wird, verletzt in einen Teich stürzt und ertrinkt.
Somit treffen der error in persona und aberratio ictus aufeinander.
Die rechtliche Behandlung des Fehlgegen der Tat ( mithin der zugrundeliegende Theorienstreit ) ist bekannt. Jedoch nicht, wie sich die Kombination auswirkt...
Laut Lehrbuch trifft beim error in persona der Täter das von ihm anvisierte Objekt und verletzt es auch.
Im konkreten Fall trifft A indes den von ihm anvisierten C ( den sie für B hält ) nicht, sondern eben den X.
Ich würde eine fahrlässige Tötung und fahrlässige KV gegenüber X prüfen.
Und zu Lasten des B und C einen versuchten Totschlag und versuchte gefährliche KV ??
vielen Dank im Voraus
ps: §211 ist nicht zu prüfen.
Sorry, ganz ehrlich, wenn du dich etwas genauer damit beschäftigst, kriegst du das echt hin! Ich bin im ersten Semester und hab das auch hingekriegt. Wenn du hier fragen musst, solltest du dir das mit dem Studium nochmal überlegen.
Studierst du auch in Regensburg?