Haftung für gratis angebotene "Software"

Liebes Forum,

ich hoffe es ist okay, wenn ich hier ein aktuelles "Problem" schildere, um mir Ihre Meinung anzuhören. Es ist rein hypothetisch und ich würde gerne verstehen, ob eine Norm greifen kann.

Herr Meier ist Physiker und hat einen Freund, Herr Schmidt, der Elektriker ist. Herr Schmidt baut privat ein Gerät. Heutzutage ist es üblich, für eine Konstruktion eines elektrischen Gerätes zuerst eine Simulation auf dem Computer durchzuführen. Nach der positiven Bewertung des Modells wird dann ein reales Gerät umgesetzt.
Herr Schmidt hat aber ein Problem. Ein Gerät besteht aus vielen Komponenten, und für die erfolgreiche Simulation fehlt ihm der Simulations-Code eines speziellen Bauteils. Man kann sich dieses vorstellen als ein kleines Computerprogramm. Er findet es nirgendswo im Internet. Er fragt Herrn Meier, ob er helfen kann, und er kann. Herr Meier erhebt keinen Anspruch auf Rechte etc.
Herr Schmidt simuliert mit dem neuen virtuellen Bauteil erfolgreich sein Gerät. Weil es diese Komponente noch nicht gibt, denkt er, "tue ich doch der Welt einen Gefallen" und postet in einem Forum diese Komponente, also den Sourcecode.
Dies wird mit Begeisterung aufgenommen, und ein Herr Müller kann endlich sein zu bauendes Gerät simulieren. Alles läuft genau nach Plan und er baut das reale Gerät im Vertrauen auf die Simulation. Ein Datenblatt des Herstellers zur physikalischen Beschreibung des Bauteils ist vorhanden.
Der reale Betrieb des Gerätes geht schief, es kommt zu einem schweren Schaden, die Wohnung brennt ab und die Frau stirbt im Brand. Bei der Ermittlung ergibt sich, dass das Gerät und ganz speziell das Bauteil schuld war, dass Herr Müller in gutem Glauben benutzte.

1. Wer kann für den Schadensfall zur Verantwortung gezogen werden?
2. Falls Herr Schmidt haftbar gemacht werden kann, wie hätte er es vermeiden können?
3. Falls in der Kette Herr Meier haftbar gemacht werden kann, wie hätte er es vermeiden können?

Die Punkte 2 und 3 implizieren nicht, das eine Haftung vorhanden sein muss!

Danke für Ihre Meinung.



Als Anhaltspunkte vielleicht Haftungen nach § 823 Abs.1 BGB (Eigentumsverletzung) und nach Produkthaftungsgesetz.

Egal wer in die Verantwortung genommen werden würde, hätte diese Verantwortung soweit wie möglich vertraglich ausschließen müssen. Dieses ist jedoch nur begrenzt möglich, beispielsweise kann die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nach AGB nicht ausgeschlossen werden und eben dieses gilt auch für die Haftung nach den Produkthaftungsgesetz (soweit ich dieses weiß, bin grad nicht ganz sicher).