Grundstückskaufvertrag - Formerfordernis

Hallo zusammen,

folgendes: in dem regulären Grundstückskaufvertrag gibt es den Abschnitt "Der Kaufpreis beträgt: .... EUR (in Worten .... Euro)". Gibt es für letzteres, also das der Kaufpreis in Worten ausgeschrieben werden muss, irgendwo vom Gesetzgeber eine schriftlich festgelegte Formerfordernis? Etwaiges kann man aus dem BeurkG rauslesen, aber etwas explizites zu finden ist schwierig.

Danke schon mal im voraus!
 


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Es wird dazu auch nichts explizites geben, denke ich. Den Kaufpreis in Worten auszuschreiben ist m. E. nach nur eine Sicherheitsmaßnahme, um den korrekten Kaufpreis zu beurkunden. Bei Schriebfehlern kann nämlich am ehesten in Erfahrung gebracht werden, was die Parteien wirklich wollten. Bei einem Ziffernfehler/Tippfehler ist das nicht so einfach. Jedenfalls müsste es im Streitfall richterlich entschieden werden.

Dass das so ausgeschrieben wird, ist wohl Auswuchs irgendwelcher beurkundungsrechtlicher Grundsätze.

Ich glaube Ronny hat dabei recht! Es ist lediglich zur Sicherheit.