Grundrente- neue Dreiteilung des Sozialrechts nach Zacher

Hallo liebes Forum,

ich hoffe, dass ich mit meiner Frage im richtigen Bereich gelandet bin.
Für mein Studium möchte ich als Klausurvorbereitung ein paar Übungsaufgaben beantworten. Eine Frage ist, in welche Kategorie der neuen Dreiteilung des Sozialrechts die Grundrente einzuordnen ist.
Nun hänge ich schon seit einigen Tagen an der Frage und komme zu keinem wirklichen Ergebnis.

Meine bisherige Überlegung:
Die Grundrente wird von der Rentenversicherung abgewickelt, wobei das SGB VI der Vorsorge zugeordnet wird. Dementsprechend müsste die Grundrente auch zur Vorsorge gehören. Allerdings habe ich die Vermutung, dass diese Antwort zu einfach ist, da ja auch die Grundsicherungsämter an der Bedürftigkeitsprüfung beteiligt sind.

Leider bin ich noch komplett unerfahren, was die rechtlichen Angelegenheiten betrifft. In meinem Studium spielt Recht nur eine untergeordnete Rolle.
Ich würde mich sehr über Antworten und Erklärungen freuen.

Liebe Grüße
Kati



Das ist aber eine sehr spezielle Frage. Kann hier vielleicht ein versierter Kollege des Sozialrechts weiterhelfen? Die Frage ist doch bestimmt innerhalb von Vorlesungen schon aufgetaucht.