Hallo
Ich beschäftige mich momentan mit dem Grundbuchrecht und bin auf einige Unklarheiten gestoßen
Angenommen A + B haben einen Grundstückskaufvertrag beschlossen.
Notariell beurkundet ist, dass der B nach Kaufpreiszahlung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden soll.
Nun wurde der B allerdings fälschlicherweise (Fehler des Grundbuchamts) schon vor Fälligkeit der Zahlung und vor Zahlungseingang als Eigentümer eingetragen.
Hat A nun ein Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB ?
Evtl. Divergenz zwischen Einigung und Eintragung ?
oder hat A das Eigentum an B verloren ?
Vielen Dank!