Hallo zusammen,
mir stellte sich heute im Rahmen der Stellvertretung folgende Frage: Die Vollmachtserteilung kann gemäß § 167 BGB ja in der Weise erfolgen, dass der Vollmachtgeber (=Geschäftsherr) eine Innen- oder Außenvollmacht erteilt.
Wenn ich nun eine KG habe, ist der Geschäftsherr dann...
- die KG selbst und der Gesellschafter der Hauptbevollmächtigte mit gesetzlicher Vertretungsmacht, welcher Untervollmachten erteilen kann oder
- ist der Geschäftsherr der Gesellschafter, welcher ganz normale Hauptvollmachten erteilen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten!