Hallo,
eine etwas schwierige Frage:
Eine Aktiengesellschaft lässt in einem Tagesordungspunkt der Hauptversammlung bisheriges genehmigtes Kapital (Beispiel Höhe 1.000 EUR nominal, Aktienkurs aktuell 5 EUR) aufheben und neues (Beispiel Höhe 1.000 EUR, Aktienkurs aktuell 5 EUR) beschließen. Werden die Aufhebung und der neue Beschluss bei der Kostenberechnung als zwei Beschlüsse, somit zwei zu erfassende Sachverhalte gewertet?
Vielen Dank für eine Antwort.