Gerichts- und Notarkostengesetz

Hallo,
eine etwas schwierige Frage:
Eine Aktiengesellschaft lässt in einem Tagesordungspunkt der Hauptversammlung bisheriges genehmigtes Kapital (Beispiel Höhe 1.000 EUR nominal, Aktienkurs aktuell 5 EUR) aufheben und neues (Beispiel Höhe 1.000 EUR, Aktienkurs aktuell 5 EUR) beschließen. Werden die Aufhebung und der neue Beschluss bei der Kostenberechnung als zwei Beschlüsse, somit zwei zu erfassende Sachverhalte gewertet?

Vielen Dank für eine Antwort.


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