Genesungsbegleitung im Maßregelvollzug

Guten Tag,

in der Allgemeinpsychiatrie werden Menschen mit Psychiatrieerfahrungen eingesetzt, um den Nutzer*innen von psychiatrischen Dienstleistungen Unterstützung zu bieten. Diese Entwicklung ist in ersten Zügen auch im Maßregelvollzug zu beobachten.

Da die sogenannten Genesungsbegleiter*innen von ihrem Erfahrungswissen profitieren, wäre es im Maßregelvollzug dementsprechend sinnvoll, Menschen einzustellen, die einen forensischen Hintergrund aufweisen und Erfahrungen mit der forensischen Behandlung und dem Stigma der "Gefährlichkeit" sammelten. Da ein Aufenthalt gemäß § 63 StGB im Führungszeugnis vermerkt ist, frage ich mich, inwiefern eine Einstellung von ehemaligen forensischen Patient*innen möglich bzw. erlaub ist. Weiß jemand dazu mehr?

Vielen Dank!


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