Genehmigubg, Kenntnisnahme

Wenn man als Stellvertreter jemandem eine Rechnung zusendet und diese noch genehmigt werden muss wegen fehlender Vertretungsmacht. Ist die reine Kenntnisnahme als Genehmigung zu verstehen? Oder muss ausdrücklich ein Okay gegeben werden bzw schon bezahlt werden etc.?