Fragen zur Zwischenprüfung Jura Münster

Hallo! Ich habe einige Fragen bzgl. der Zwischenprüfung in Jura in Münster:
- Einmal angemeldet und durchgefallen. Muss ich diese Klausur noch einmal schreiben?
- Zwei-/dreimal durchgefallen. War es das oder kann ich meine credits durch das Bestehen anderer Klausuren sammeln?
- Was bedeute in der Prüfungsordnung: "Zwischenprüfung soll nach vier Semestern erfolgen"? Ist das ein Muss oder ein Vorschlag, oder? Welche "rechtliche Relevanz" hat das?

Mir wird das aus der Prüfungsordnung nicht so richtig ersichtlich. Ich bin auch selbst kein Jurist Smile Vielleicht kann da eine/einer mal kurz helfen?



Zu 1) und 2) : Du kannst Credits sammeln, wie und womit Du möchtest. Wenn Du eine Klausur einmal nicht bestanden hast, kannst Du stattdessen eine andere schreiben. Das gleiche gilt, wenn Du eine Klausur zweimal nicht bestanden hast. Endgültig nicht bestanden hast Du die Zwischenprüfung erst, wenn es Dir nicht mehr möglich ist, genügend Credits für das Bestehen zu sammeln (d.h. wenn so viele Klausuren/Hausarbeiten endgültig nicht bestanden wurden, dass es nicht mehr möglich ist, das durch andere Klausuren/Hausarbeiten auszugleichen). Das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung kommt sehr selten vor, weil es praktisch immer noch eine Ausgleichsmöglichkeit gibt. Wer wirklich ständig durchfällt, der bricht meist vor dem endgültigen Nichtbestehen ab.

Zu 3) Das hat insoweit rechtliche Relevanz, als ein Student, der die ZP in diesem Zeitraum nicht schafft, den Leistungsnachweis nach § 48 Abs. 1 BAföG nicht erbringen kann und damit in der Regel keinen weiteren Leistungsanspruch hat. Wenn man nicht auf das BAföG angewiesen ist, kann man also auch ruhig länger für die ZP brauchen.

Ich danke recht herzlich für die Antwort.

Doch noch eine Frage: Wie oft darf man Hausarbeiten schreiben? Muss ich vielleicht für die Zwischenprüfung lediglich zwei mindestens "ausreichende" aus zwei der drei Hauptgebiete vorweisen und es ist völlig egal, an wie vielen ich mich versucht habe, oder wie verhält sich das?

Hausarbeiten können, genau wie Klausuren, im Falle des Nichtbestehens einmal wiederholt werden. Es müssen mindestens zwei Hausarbeiten bestanden worden sein, d.h. zweimal mindestens "ausreichend". Es gibt drei Hausarbeiten (ZR, ÖR, StrafR), jede kann man einmal wiederholen, wenn man beim ersten Mal durchgefallen ist. Heißt also, wer zweimal durch zwei Hausarbeiten gefallen ist, der hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden.

Danke für die schnelle Antwort Smile