Habe hier einen Sachverhalt, bei dem einmal der Krankenhausträger aus § 280 I und der Arzt selber aus § 823 I haftet.
Schaden sind die Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld.
Können die beide als Gesamtschuldner haften, wenn einer aus Vertrag und einer deliktisch haften muss?
Und wenn ja aus § 840 I oder § 426?
Wie prüfe ich das?
Vielen Dank schon mal!