Hallo,
ich habe eine Klausur vorliegen, aus der ich einfach nicht schlau werde.
Folgender Sachverhalt:
V und K einigen sich darüber, dass K das Auto des V kaufen soll.
V und K vereinbaren einen Termin am nächsten Tag um eine bestimmte Uhrzeit, sagen wir 13:00 Uhr zur Übergabe des Autos und Kaufpreiszahlung bei K zuhause.
V fährt zu K nach Hause und ist pünktlich dort.
Der K ist aber nicht anzutreffen, da er beruflich verhindert ist.
V übergibt den Fahrzeugschlüssel und das Fahrzeug selber an P, die Putzfrau von K. Er bittet sie, dem K den Schlüssel und Fahrzeug zu übergeben, wenn er nach Hause kommt. Er selber würde später nochmals vorbeifahren, um die Zahlung des K einzufordern und den KFZ-Brief zu übergeben. P willigt ein.
Jedoch weiß sie, dass das Auto wertvoll ist und hat von Anfang an den Plan, den sie dann in die Tat umsetzt: sie steckt den Schlüssel in das Zündloch und fährt los.
Monate später wird sie von der Polizei aufgehalten. Das Auto befindet sich nicht mehr in ihrem Besitz. Es kann auch nicht festgestellt werden, wo sich das Auto nun befindet.
Fallfrage: Ansprüche, die K und V gegeneinander haben (Ansprüche in Bezug auf die P sind nicht zu prüfen)
Ich frage mich nun:
Ist die Übergabe mit Übergabe des Autos und des Schlüssels erfolgt oder nicht? Ist Mängelgewährleistungsrecht (Mangel dann in der Unmöglichkeit der Leistung bzw. Unmöglichkeit auf Nachbesserung oder Nachlieferung zu sehen?) oder Allgemeines Leistungsstörungsrecht anwendbar? Ich tendiere zu letztem, bin mir aber nicht ganz sicher.
Ist das Verhalten der P dem R zuzurechnen?
Handelte P als Stellvertreter bzw. Vertreter ohne Vertretungsmacht für K?