Falllösung BGB AT

A trägt B in Form einer Email auf A's Sachen egal zu welchem Preis zu verkaufen. Am nächsten Tag inseriert A eine Zeitungsanzeige um ihre Sachen ebenfalls zum Verkauf anzubieten. Daraufhin meldet sich C Bei A und macht einen Kaufpreis i.H.v. 100€ mit A aus. C kann den Schrank in einer Woche bei A abholen. Am nächsten Tag bietet B den Schrank D  für 295 € an. Dieser stimmt direkt zu und nimmt den Schrank direkt mit. Als C in der nächsten Woche den Schrank abholen will und merkt das dieser schon verkauft ist, fordert A den Schrank von D zurück. Dieser lehnt ab und behält den Schrank. Daraufhin fordert C von A einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 195 € von A.
Frage: Hat A gegen D in Bezug auf den Schrank einen Herausgabeanspruch?  Hat C gegen A einen Schadenersatzanspruch?


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