Hallo,
wieso hat der BGH nach der Prüfung der außerordentlichen Kündigung noch eine Umdeutung geprüft?
Kann man die außerordentliche nicht zu einer ordentlichen Kündigung zum nächstmöglichen Termin umdeuten?
hi,
meinst du das urteil in dem der bgh ein sonderkuendigungsrecht nach dem TKG erwogen hat?
Wenn ja: hier war das problem, dass zum zeitpunkt der außerordentlichen kuendigung die frist fuer eine ordentliche bereits abgelaufen war. Der Kunde haette zu diesem zeitpunkt die verlaengerung des vertrags nicht mehr verhindern koennen.
hi,
meinst du das urteil in dem der bgh ein sonderkuendigungsrecht nach dem TKG erwogen hat?
Wenn ja: hier war das problem, dass zum zeitpunkt der außerordentlichen kuendigung die frist fuer eine ordentliche bereits abgelaufen war. Der Kunde haette zu diesem zeitpunkt die verlaengerung des vertrags nicht mehr verhindern koennen.