Ersatz der Kft-Pflichtversicherung aus der Sicherungsabrede

Hallo zusammen! Bin gerade recht frisch angehender Jurist und habe ein Frage hinsichtlich des Ersatzes notwendiger Aufwendungen aus § 994 I S.1. Es geht darum, ob ein Sicherungsgeber den Ersatz der Versicherungskosten für einen zur Sicherung übereigneten PKW verlangen kann, wenn er seine Raten nicht mehr zahlt und das Recht zum Besitz folglich verloren hat. 

Wenn ich es richtig verstanden habe, fällt die Pflichtversicherung unter die notwendigen Aufwendungen und nicht unter die gewöhnlichen Erhaltungskosten. Damit komme ich aber zu dem Ergebnis, dass der Sicherungsnehmer tatsächlich Ersatz leisten müsste. Das erscheint mir falsch, wo er kein Verschulden am Eintreten des Sicherungsfalls hat. Bin also wahrscheinlich schon irgendwo auf dem Holzweg. Freue mich daher über Hilfe und Anregungen! Smile