Wenn ich einen Fall lösen soll, bei dem der Sachverhalt aus einem Normenkontrollantrag des K beim VGH besteht und die Aufgabenstellung des Falles aber lautet "Der VGH bittet Sie zur Vorbereitung der Senatsberatung um ein Gutachten zu den Erfolgsaussichten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.", dann muss ich doch nicht nur die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrages sondern falls dieser nicht zulässig ist auch andere in Betracht kommende Verfahrensarten prüfen, oder?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar, stehe gerade total auf dem Schlauch.