Erfolgsaussichten einer zivilrechtlicher Klage

Eine geschiedene Ehefrau erhielt für einen Zeitraum von 14 Monaten ungemindert Rente aus Versorgungsausgleich, obwohl ein Rechtsanspruch hierauf nicht mehr bestand. (Das zuständige Familiengericht hat den Versorgungsausgleich nach Neuberechnung zum 01.01.2015 abgeändert!)
Der Ehemann möchte die Herausgabe der ihm materiall-rechtlich zustehenden, vom Rentenversicherungsträger aber bereits mit befreiender Wirkung an die geschiedene Ehefrau erbrachten Rentenleistungen aus dem Versorgungsausgleich, nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812, 816 Abs. 2 BGB) bis zum 01.01.2015 zurückverlangen.

Wie sind seine Erfolgsaussichten?


Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat