Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Ich habe eine Frage zum Deliktsrecht. Angenommen jemand leiht einen Mietwagen aus, gibt ihn zurück und zahlt die Miete nicht. Könnte dort auch ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorliegen?

Danke schon mal für eure Antworten!