Drittschadensliquidation oder Vetrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Hallo, 
ich habe mal eine Frage vielleicht kann mir jemand dazu was sagen weil er ne ähnliche Erfahrung gemacht hat oder zumindest ne Einschätzung geben wie es sein könnte. 
Ich habe in einer Klausur die Drittschadensliquidation geprüft und bejaht, aber es wäre der Vetrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gewesen das ist sicher, hab es nachgesehen. Mein Ergebnis ist aber das selbe. Würdet ihr sagen es ist trotzdem ok bzw. noch bestanden? 
Liebe Grüße 
Ronja