Hallo,
Ich studiere Jura im ersten Semester und bin mir trotz Erklärvideos, Vorlesungen und Klausurmusterbeispielen nicht ganz sicher wo man die Stellvertretung und die beschränkte Geschäftsfähigkeit in einer Klausur prüfen soll. Schon beim Angebot, dessen Zugang oder bei der Annahme?? Help.
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Tasächlich gibt es nicht "den" richtigen Prüfungsstandord, sondern du setzt dich dort damit auseinander, wo es darauf ankommt - klingt jetzt leider unbefriedigend, aber eine pauschale Lösung gibt es dafür nicht. Denn gerade die Stellvertretung und die Geschäftsfähigkeit muss dort geprüft werden, wo sie auftritt (ist nur auf Seiten des Angebotes ein Stellvertreter zu finden oder auch auf Seite der Annahme? ist einer von Beiden vielleicht noch ggf. beschränkt Geschäftsfähig?