Hallo!
Ich habe eine Frage zur Berechnung des Endvermögens beim Zugewinnausgleich. Es geht um die Wertsteigerung einer durch vorweggenommene Erbfolge erhaltenen Eigentumswohnung. Wird diese Wertsteigerung zum Endvermögen nach der Scheidung hinzugerechnet?
Da ich, aufgrund von einer zu weiten Entfernung zur Uni, momentan keinen Zugang zu Datenbanken oder einer Bibliothek habe, wäre ich über eine schnelle Antwort samt zugehöriger Quelle sehr erfreut.
Vielen Dank!
Soweit ich weiß, gilt für den Normalfall (Erbe während der Ehe normal angefallen), dass zwar das Erbe an sich, aber die Wertsteigerung dem Zugewinn unterliegen (bspw. Zinsen). Bin selbst aber auch gerad unterwegs und kann Dir mit ner Quelle leider auch gerade nicht helfen....