Hallöchen,
ich schlage mich seit gestern mit einem Fall rum und hoffe ihr könnt mir bei der Lösung mit Erklärungsansätzen helfen, weil ich nichts in Büchern zu so einem Fall gelesen habe Vielleicht ist es auch zu einfach...
Also: Täter T erschießt Opfer O versehentlich beim Raubversuch. Der Schuss trifft O tödlich in den Brustkorb. T nimmt an, O sei nur schwer verletzt und verschwindet.
Strafbarkeit nach §221 StGB?
Ich habe die Aussetzung bereits bei der Tathandlung " in eine hilflose Lage versetzen" verneint, da so eine Lage ja gar nicht existieren kann, oder irre ich mich da? Ich meine, O ist doch Tot.. Werde das Gefühl nicht los irgendwas zu übersehen. Das ganze erscheint mir zu einfach... Welche Rolle spielt dabei die irrige annahme des T, O sei nur schwer verletzt?
Hoffe ihr könnt mir helfen.