Folgender Sachverhalt:
X möchte auf seinem Grundstück ein Wohnhaus errichten, der dazugehörige Schornstein würde einen Schatten über zwei weitere Grundstücke neben ihm werfen. Betroffen von dem Schatten sind sein unmittelbarer Nachbar Y, sowie dessen Nachbar Z.
Z fühlt sich durch den Schatten gestört.
Meine Frage:
Ist der Z überhaupt der Nachbar des X, wenn zwischen den beiden noch Y wohnt und deren Grundstücke voneinander trennt?
Aufgabe ist es, diesen unbestimmten Rechtsbegriff im Sinne des BauGB auszulegen.
Was ist jetzt nun deine konkrete Frage?
Du müsstest den Begriff "Nachbar" jetzt nach den üblichen Auslegungsmethoden auslegen, also nach Wortlaut, Historie, Systematik und Telos.
Ich habe noch folgende Definition dazu gefunden:
Nachbarn in räumlicher Hinsicht sind nur diejenigen Anwohner, die durch das Bauvorhaben in ihren öffentlich-rechtlich geschützten Belangen berührt werden können. Hierbei ist auf die räumliche Reichweite des konkreten Vorhabens (insbesondere im Hinblick auf seine Auswirkungen) abzustellen.
Die Auslegung im konkreten Fall müsstest du nun aber vornehmen.