Aufwendungsersatz Grunddienstbarkeit

Angenommen es ist eine Grunddienstbarkeit zugunsten von Nachbarn zur Brunnennutzung eines Brunnens eingetragen, es kümmert sich aber keiner drum, nur der Grundstückseigentümer auf dessen Grundstück sich der Brunnen befindet. Kann er von den anderen dann Aufnwendungsersatz für die angefallenen Kosten verlangen? Gibts dafür eine eigene Anspruchsgrundlage oder ist das über die GoA oder die §§ 280 ff BGB zu regeln?

Edit: Aufwendungsersatz für die Kosten die durch die notwendige Wartung des Brunnens anfallen und der Eigentümer, des Grundstücks auf dem sich der Brunnen befindet, nutzt den Brunnen auch selber