Aufhebungsvertrag

Guten Abend, Dieser Aufhebungsvertrag ist in zwei Ausfertigungen unterzeichnet. Beide Parteien bestätigen durch Unterschrift, eine von der Gegenseite unterschriebene Ausfertigung erhalten zu haben. Meine Frage ;ist es zulässig, wenn nur ich ein original besitze und mein Arbeitgeber nur eine Kopie besitz. habe unterzeichnet mit Ny. Nicht unterschrieben wie auf meinem Arbeitsvertrag oder wie in meinem Personalausweises


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Grundsätzlich wird auf dieser Weise zunächst den Anforderungen des Aufhebungsvertrages nicht gerecht, denn beide Seiten haben gerade kein von der Gegenseite unterschriebene Ausfertigung. Wenn das für die Parteien aber kein Problem darstellt, kann davon natürlich abgewichen werden. 

Das mit der unterschiedlichen Unterschrift stellt meiner Meinung nach kein Problem dar. Sie muss dir nur zugeordnet werden können. 

Interessant das es doch ein paar Abweichungen/Ausnahmen bei der Schliessung eines
Anwalt Aufhebungsvertrag gemacht werden kann.