Hallo
Ich schreibe gerade an einer Hausarbeit im Schuldrecht.
Gibt es einen Grund, weshalb man den Anspruch auf Aufwendungsersatz im Rahmen des Werkvertrags vor dem Rücktritt, der Minderung und dem Schadensersatz prüft? Habe es bisher nämlich immer nur so gesehen und frage mich, ob es einen Grund dafür gibt und ob es falsch wäre, es nicht so zu machen?
Danke schon Mal!
Schau mal in den § 634 BGB rein. Dort findest Du ja die Rechte des Bestellers bei Mängeln. Und dann siehst Du auch in welcher Reihenfolge sich eine Prüfung anbietet. Die Reihenfolge im Zivilrecht kannst Du meistens unproblematisch einhalten.
(Antwort vom 21.03.2016 - 19:11)