Hallo zusammen,
ich arbeite an einer großen Hausarbeit im Zivilrecht zum Thema Beschlussmängel im Vereinsrecht.
Meine Frag ist aufbautechnischer Natur.
In meinem Fall sind drei Beschlussmängel vorliegend.
1. Formfehler bei der Einladung
2. Mitabstimmung eines Nicht-Stimmberechtigten
3. Neutralitätspflichtverletzung des Versammlungsleiters
Nun gibt es drei verschiedene Ansichten wie mit Beschlussmängels zu verfahren ist.
1. jeder Beschlussmangel führt zur Nichtigkeit
2. Nichtigkeitsgrundsatz wird von zwei Einschränkungskriterien abgemildert
3. analoge Anwendung der §§ 241 ff. AktG
Ich habe im laufe meiner Prüfung alle Beschlussmängel angesprochen und möchte nun unter dem Punkt "Rechtsfolgen" klären, ob es zur Nichtigkeit kommt oder nicht.
Dabei subsumiere ich alle drei Beschlussmängel unter jeder Ansicht.
Mein Problem ist jetzt folgendes.
Ich komme bei den einzelnen Ansichten bei den jeweiligen Mängeln zu unterschiedlichen Ergebnissen. Im Zwischenergebnis "in der Gesamtbetrachtung der einzelnen Mängel" einer jeden Ansicht komme ich aber zu dem Ergebnis, dass der Beschluss nichtig ist.
Kann ich den Streit jetzt dahin stehen lassen, da alle Ansichten in der Gesamtbetrachtung aller Mängel zum selben Ergebnis kommen.
Oder muss ich aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen der einzelnen Mängel dennoch einen Streit führen?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus,
Grüße, Tom