Hi
weiß jemand ob man in einer Hausarbeit die frage thematisieren sollte, ob eine Norm eine eigenständige anspruchsgrundlage enthält oder nur eine beweiserleichterung darstellt? Fällt das unter Aufbau erklären?
Danke an alle schon mal 


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Hallo Srterntaler, das ergibt sich aus Deiner Prüfung! Wenn es eine Anspruchsgrundlage ist, dann prüfst Du diese entsprechend. Wenn es keine Anspruchsgrundlage ist sondern eine Beweiserleichterung, dann wird das ebenfalls aus der Prüfung ersichtlich! Eine Erklärung zur Prüfung als solche würde ich immer vermeiden, weil Dir das nur negativ angekreidet würde