Ein Arbeitnehmer kündigt am 26.06 auf 26.06 fristlos per Einwurf Einschreiben. Das Schreiben geht dem Arbeitgeber am 29.06 zu.
Ist die Kündigung wegen zu spätem Zugang generell unwirksam, da explizit auf das angegebene Datum gekündigt wurde, oder wird sie wirksam ab Zugang?